Die Anwälte der Anwaltskanzlei „Tarasiuk, Ignatiuk und Partner“ sichern die Rechtshilfe in der Führung der Ordnungswidrigkeitssachen:
Interessenschutz der Person (natürliche Person. Selbständige(r), juristische Person), gegen welche ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt wird, auf allen Etappen des Ordnungswidrigkeitsverfahren
Rechtshilfe für eine(n) Beschädigte(n) mit ihrer /seiner Interessenvertretung auf allen Etappen des Ordnungswidrigkeitsverfahren
Besuch der Person, die zur Ordnungswidrigkeitshaftung herangezogen wird, in den Untersuchungshaftanstalten
Vorbereitung und technische Gestaltung der Rechtsdokumente jeder Art und Kompliziertheit zugunsten der Person, die Rechtshilfe anruft
Die Anwälte der Anwaltskanzlei „Tarasiuk, Ignatiuk und Partner“ stehen für die Führung der Ordnungswidrigkeitssachen über die Ordnungswidrigkeiten:
gegen Gesundheit, Ehre und Würde des Menschen, die Rechte und die Freiheiten eines Menschen und Bürgers;
auf dem Gebiet der unternehmerischen Tätigkeit;
gegen Besteuerungsweise;
gegen Zollregelung (administrative Zolldelikte);
gegen Gesellschaftsordnung und Moralität;
gegen Verkehrssicherheit und Transportbetrieb;
auf dem Gebiet der architektonischen, städtebaulichen und baulichen Tätigkeit, Geländegestaltung und Wohnraumnutzung;
gegen Verwaltungsweise.
Hochqualifizierte Rechtshilfe in der Führung der Ordnungswidrigkeitssachen leisten die Anwälte in Brest: