zivilrechtliche Streitigkeiten
Zivilrechtliche Streitigkeiten
Die Anwälte der Anwaltskanzlei „Tarasiuk, Ignatiuk und Partner“ sichern ihren Mandanten die Rechtshilfe in der Führung der zivilrechtlichen Streitigkeiten
Die Anwälte führen die Zivilsachen in den Streitigkeiten folgender Arten:
- Familienstreitigkeiten:
- gerichtliche Ehescheidung;
- Streitigkeiten bezüglich des gemeinsam in der Ehe erworbenen Vermögens der Ehegatten;
- Streitigkeiten, die mit der Kindererziehung verbunden sind;
- Feststellung der Vaterschaft;
- Anfechtung der Vaterschaft;
- Erstellung und Genehmigung der Vereinbarung über die Erziehungs- und Unterhaltsweise des Kindes;
- Erstellung der Eheverträge;
- Erklärung des Ehevertrags für teil- oder vollungültig;
- Erklärung der Ehe für ungültig;
- Alimentation;
- Minderung der Unterhaltsgröße;
- Feststellung des Wohnortes der Kinder mit einem Elternteil;
- Entzug der Elternrechte u.a.
- Wohnungsstreitigkeiten:
- Wohnungsmietvertragsänderung (Feststellung der Benutzerordnung des Wohnraums);
- Teilung des Vermögens, das den Personen auf dem Recht auf gemeinsames Eigentum gehört;
- über Anerkennung des Wohnnutzungsrechtes;
- über Erklärung für wohnraumsnutzungsumwirksam;
- über einen zwanghaften Wohntausch;
- über Aussonderung eines Teils im Eigentumsrecht auf einen Wohnraum;
- über Erklärung der Immobilienkauf-. Tausch-, Mietverträge;
- über die Aussiedlung aus verschiedenen Gründen u.a.
- Sachen über den Eigentumsrechtsschutz:
- Vermögensherausgabeanspruch aus dem gesetzwidrigen Fremdbesitzung;
- Interessenschutz eines gutgläubigen Erwerbers;
- Schutz des Eingentümers gegen die Handlungen, die mit dem Besitzentziehung nicht verbunden sind;
- über Eigentumsrechtanerkennung;
- Aussonderung eines Teils im Eigentumsrecht u.a.
- Führung der Nachlaßsachen:
- Beratung zu den Fragen der Erstellung der Testaments und des Eintritts eines Erbfalls;
- Erstellung der Einsprüche auf notarielle Handlungen und Absage deren Vollziehung, darunter auf Verweigerung des Notars der Ausgabe des Erbscheins;
- Geltendmachung der Forderungen auf die Verlängerung der Fristen für Antritt der Erbschaft;
- Antrag auf die Anerkennung der Tatsache des Antritt der Erbschaft nach dem Ablauf der Frist für den Antritt der Erbschaft;
- über die Erbvermögensteilung;
- über Erklärung des Testaments für ungültig;
- Befreiung von den Folgen der Frist für Antritt der Erbschaft u.a.
- Sachen über die Erklärung der Immobiliengeschäfte für ungültig;
- Sachen über die Geldsummenentziehung, die nach einem Darlehensvertrag, einer Quittung erhalten sind;
- Streitigkeiten in den Verträgen über Anteilbauvorhaben;
- Sachen über den Schutz der Ehre, der Würde und des Geschäftsrufs;
- Sachen über die Rückgabe der ungerechtfertigten Bereicherung;
- Streitigkeiten über die Entschädigung eines Unfallschadens;
- Verbraucherschutz;
- Sachen in besonderen Verfahren:
- Feststellung der Tatsachen, die von einer Rechtsbedeutung sind (Verwandtenverhältnisse, Antritt der Erbschaft)
- Erklärung der Person für eine vermisste Person und für eine gestorbene Person
- Erklärung der Person für beschränkt geschäftsfähig oder für nicht geschäftsfähig
- Sachen in den Einsprüchen auf die Handlungen (Unterlassung) der Behörden, anderer juristischen Personen
Zu der Rechtshilfe der Anwälte in den Zivilsachen gehören:
- Rechtsberatungen der Anwälte;
- Vorbereitung und Einreichen einer Klage, Vorbereitung der Erwiderungen auf Klageforderungen sowie andere prozessuellen Dokumente, Einsicht des Anwalts in die Dokumente, Begleitung der Zivilsache;
- unmittelbare Teilnahme des Anwalta an den Gerichtssitzungen;
- Vertretung des Mandanten vor Gericht der Kassationsinstanz;
- Vertretung des Mandanten vor Gericht der Aufsichtsbehörde;
- Anfechtung des Urteils vor den übergeordneten Stellen.
Hochqualifizierte Rechtshilfe in den zivilrechtlichen Streitigkeiten leisten die Anwälte in Brest:
Die häufig gestellten Fragen auf dem Gebiet der zivilrechtlichen Streitigkeiten kann man in der Rubrik „FRAGE-ANTWORT“ einsehen.